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Apr
26.
2008

Unjust Europäischer Gerichtshof Entscheidung - FKNK

Autor: Gozo Nachrichten | Eingeordnet unter Buchstaben und Meinungen |  Anmerkungen 0  

FKNK-373
Die Vereinigung für die Jagd u. Erhaltung - Malta (FKNK) hat zur Kenntnis der Entscheidung genommen, die durch den Europäischen Gerichtshof (ECJ) bekanntgegeben wird in Beziehung zu den Zwischenzeitsmaßverfahren, die von der Europäischen Kommission in bezug auf eine Frühling Jagd während der Jahreszeit 2008 erbeten werden.

Das FKNK drückt noch einmal sein freies aus und unmißverständliche Verurteilung an den Maßnahmen, die durch die Europäische Kommission ergriffen werden, die, trotz der tatsache, daß es nie zu irgendeinem Zeitpunkt des Prozesses Zugang Maltas hatte, der überhaupt gegen die erklärte Absicht, die Beeinträchtigung der Vögel anzuwenden eingewendet wurde, die für die Frühling Jagd richtungweisend sind, noch fortgefahren mit solch einer Entschädigung zum Europäischen Gerichtshof sogar zum Umfang eines Bittens um dringende Zwischenzeit mißt.

Sie ist auch sehr offenbar aufgetaucht, daß BirdLife (Malta) fungierend in der Begünstigung mit internationalem BirdLife hinter den Szenen zur Speerspitze diese Tätigkeit gegen Malta bearbeitet hat. Das FKNK kann nicht aber, festzustellen, daß die Entscheidung, die heute bekanntgegeben wird, das Ende Resultat der Maßnahmen ist, die von BirdLife (Malta) ergriffen werden. Die Tatsache, daß BirdLife (Malta) das erste war, zum der Nachrichten der Entscheidung zur Öffentlichkeit zu brechen und, Informationen sogar vor der Regierung selbst gehabt zu haben scheint, ist in der Tat ziemlich bedeutend.

Das FKNK, reiteriert im stärksten von Bezeichnungen das, das es fortfährt, mit allen zugelassenen Mitteln an seiner Beseitigung für die Rechte aller maltesischen Jäger und Trappers zu kämpfen, den Sport zu üben, den sie seit der unvordenklichen Zeit geübt haben. Gleichzeitig ersucht das FKNK formal um die Regierung, um seine feste Auseinandersetzung aller Verfahren zu steigern, die von der Europäischen Kommission im steifen Widerspruch in die Position eingeleitet werden, die von der Europäischen Kommission vor Beitritt Maltas zum EU, insbesondere mit der Darstellung der Antwort auf den Hauptgericht-Fall genommen wird, der an den kommenden Tagen und in seiner folgenden aktiven Verteidigung des Gericht-Falles dargestellt werden soll.

Die Regierung wird noch einmal auch verlangt, um zur Aufmerksamkeit der Europäischen Kommission die Tatsache formal zu holen, daß die Maßnahmen, die gegen Malta in diesem Fall ergriffen werden, unfair und nicht gerechtfertigt sind und daß sie gegen das Verständnis gehen, dem die Regierung öffentlich und formal geraten hat, daß sie mit der Europäischen Kommission bis zum Vorabend des E.U. Referendums erreicht hatte.

Dieses ist nicht nur ein Kampf für das Recht der Jäger und der Trappers zur Frühling Jagdperiode. Die formale und unmißverständliche Weise gegeben, in der Vertrag mit der Europäischen Kommission zu diesem Punkt Öffentlichkeit durch die höchste Berechtigung innerhalb der Regierung geschlossen wurde, ist dieses auch Kampf für Malta, zum sicherzustellen, daß was auch immer mit der Europäischen Kommission vor Zugang wird geschützt übereingestimmt wurde, geschützt und verteidigt.

Die FKNK im Namen aller seiner Mitglieder, als auch der gesamten Jagdgemeinschaft und der Öffentlichkeit an großem erwarten die Regierung, dementsprechend zu fungieren.

FKNK RAT

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